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Ehrenkodex des Verbandes der Sportjournalisten
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Präambel zu den VDS-Satzungen
Sportjournalisten und Sportjournalistinnen - gleichgültig in welchem Medien tätig und unabhängig vom Arbeitsverhältnis - sind in ihrer journalistischen und publizistischen Arbeit folgenden ethischen Ansprüchen und beruflichen Zielsetzungen verpflichtet.
Verantwortungsbewusst und unanfechtbar
Das berufsständische Privileg, welches SportjournalistInnen durch Artikel 5 des Grundgesetzes, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, die Konvention des Europarates sowie die nationalen Pressegesetze, Rundfunkrechte und Staatsverträge zugestanden wird, ist verantwortungsbewusst und moralisch unanfechtbar anzuwenden.
Sozial ausgleichend, friedensfördernd
SportjournalistInnen widersetzen sich jeder nationalistischen, chauvinistischen, rassistischen, religiösen und politischen Verleumdung und Ausgrenzung. Sie begreifen ihre Tätigkeit als sozial ausgleichend, völkerverbindend und friedensfördernd.
Kritisch und kontrollierend
SportjournalistInnen bearbeiten und bewerten alle Bereiche des Sports. Sie setzen sich für humanen Sport ein; negative Entwicklungen im Sport begleiten sie in Wort und Bild kritisch und kontrollierend.
Würde und Fairness
Im Umgang mit Beteiligten und Betroffenen sind die Würde des Einzelnen, der Schutz der Persönlichkeit und die Intimsphäre zu achten. In jedem Fall sind die Folgen der Berichterstattung mitzubedenken. Zu den Grundlagen der Arbeit gehören sorgfältige Recherchen, korrekte Wiedergabe von Zitaten und unmissverständliche Sprache. Der Fairnessgedanke muss im Sportjournalismus deutlich zur Geltung kommen.
Verlässliche Wertvorstellungen
Seriöse Ansprüche der Informationsgesellschaft verlangen von SportjournalistInnen, die Sach- und Vermittlungskompetenz nach Kräften durch Aus- und Fortbildung sowie individuelle Arbeit und Teamwork zu verbessern. Im Spannungsfeld zwischen Praxis und Wissenschaft sind gültige, verlässliche und zeitgemässe Wertvorstellungen zu entwickeln und zu bewahren.
Schutz des Berufsstandes
Den Verantwortungsträgern in Sportredaktionen, Ressort- und Abteilungsleitern sowie Chefs vom Dienst obliegt im besonderen Maße der Schutz von Berufsstand und Kollegenschaft vor der Unterwanderung durch unqualifizierte Mitarbeiter und berufsfremde Hilfskräfte.
Höchstmaß an Wahrhaftigkeit
Selbstverständnis und Ehrgefühl von SportjournalistInnen gebieten Respekt, Solidarität und Professionalität unter den Berufskollegen; sie verpflichten zu Achtung und Fairness gegenüber den Objekten der Berichterstattung sowie Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Feingefühl gegenüber den Lesern, Hörern und Zuschauern. Die Kontrollfunktion der Medien beinhaltet ein Höchstmaß an Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit sowie maßvolle und angemesse Kritik.
Nicht ethische Richtlinien opfern
Im persönlichen Konkurrenzdenken, im Wettbewerb der Medienbereiche und Mediensysteme und im Streben nach Marktvorteilen, Einschaltquoten und Auflagenzahlen dürfen SportjournalistInnen ethische Richtlinien nicht opfern.
Wiesbaden, 14. August 1995
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